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21. November 2009
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Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger in Deutschland einkaufen, müssen Sie auf alle Produkte Mehrwertsteuer entrichten. Mit dem VAT Retail Export Scheme können Sie für die meisten Waren, die Sie aus der Europäischen Union ausführen möchten, eine Mehrwertsteuererstattung beantragen. Sie müssen die von Ihnen gekauften Waren innerhalb von 3 Monaten nach dem Kaufmonat ausführen.

Sollte der Händler an dem Retail Export Scheme teilnehmen, erhalten Sie ein Dokument für die Mehrwertsteuererstattung. Dieses Dokument muss der Zolldienststelle bei der Ausreise aus der EU zusammen mit den Waren vorgelegt werden. Ohne Zollstempel ist das Formular ungültig.

Wenn das Formular ordnungsgemäß für gültig erklärt wurde, haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie weiter vorgehen:
Sie können das Dokument an den Händler zurücksenden oder an ein Mehrwertsteuer-Erstattungsunternehmen schicken (wenn der Händler diesen Service ausgelagert hat), oder, wenn es am Ausreiseflughafen eine Auszahlungsstelle gibt, sich dort die von Ihnen gezahlte Mehrwertsteuer bar erstatten lassen.




 
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